Jazzland Baden-Württemberg

Das Kunstministerium Baden-Württemberg stärkt die Jazzlandschaft mit Förderprogrammen für Musiker*innen, Clubs und Festivals. Die Antragsfristen laufen bis Mitte Januar

Rückansicht zweier Musiker, die auf der Bühne vor einem Publikum performen
Mit insgesamt 385.000 Euro stärkt das Kunstministerium Clubs, Festivals und Jazzmusizierende aus Baden-Württemberg | Bild: Adobe Stock

Das Kunstministerium unterstützt auch im kommenden Jahr die Jazzlandschaft in Baden-Württemberg mit insgesamt 385.000 Euro. Mehrere Förderprogramme werden wieder neu aufgelegt. Mit ihnen werden nicht nur Auftritte von Jazzmusiker*innen in Baden-Württemberg und darüber hinaus gefördert, sondern auch Jazz-Clubs sowie Jazz-Festivals. Die Antragsverfahren laufen.

Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „Baden-Württemberg ist ein Jazzland par excellence, die kunstvollen, lauten, improvisierten, unharmonischen und harmonischen Klänge sind der Herzschlag des Landes, und die Landesregierung sorgt dafür, dass das Herz kraftvoll weiter schlägt: Wir fördern Auftritte von Künstlerinnen und Künstlern in Baden-Württemberg sowie im Ausland, wir stärken die Clubs und die Festivals und präsentieren den Jazz made in Baden-Württemberg auf der internationalen Bühne. Deshalb brauchen wir diese Förderung dringender denn je – das Kulturleben und das Publikumsverhalten hat sich mit der Pandemie stark verändert. Durch die Förderprogramme schaffen wir Kontinuität und Verlässlichkeit und stellen 2023 insgesamt 385.000 Euro für unsere Jazzlandschaft bereit.“

Auftrittsförderung in und außerhalb Baden-Württembergs

Die Förderlinien unterstützen die Jazzszene in Baden-Württemberg. Die Musiker*innen erhalten die Möglichkeit, national und international Erfahrung zu sammeln und die Jazzszene Baden-Württembergs auch außerhalb des Landes bekannt zu machen. Die finanzielle Unterstützung steht Solist*innen ebenso wie Ensembles und Festivalveranstaltern zur Verfügung.

Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstler*innenörderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2023 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die Anträge wickelt der Jazzverband ab.

Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusiker*innen die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Die Anträge können beim Jazzverband bis 15. Januar 2023 eingereicht werden. Die Abwicklung dieser Anträge erfolgt durch den Jazzverband.

Förderung von Jazzmusizierenden und Jazzfestivals

Das Land wird im Rahmen der jazzahead! 2023 neben dem Programm am Gemeinschaftsstand „Jazz Baden-Württemberg“ Ende April 2023 eine „Baden-Württemberg Clubnight“ veranstalten. Drei Ensembles aus Baden-Württemberg sollen sich dort live präsentieren können. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, die Exportförderung des Landes bekannter und die internationalen Festivals auf die Jazzszene aus Baden-Württemberg aufmerksam zu machen. Anträge können beim Jazzverband bis 18. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Abwicklung dieser Anträge erfolgt auch durch den Jazzverband.

Zur Förderung von Jazzfestivals können bis zu 8.000 Euro je Festival beantragt werden, sofern baden-württembergische Jazzmusiker*innen im Programm vertreten sind. Anträge dürfen bis zum 15. Januar 2023 an das Ministerium gerichtet werden.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Mehr Infos:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Jazzverband Baden-Württemberg
jazzahead! 2023

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