Im Rahmen des Impulsprogramms „Kultur nach Corona“ schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dasInvestitionsprogramm „Zukunftsstark“ erneut aus.
Die möglichen Förderinhalte reichen von digitaler Infrastruktur über Marketingkonzepte oder die Verbesserung der kulturellen Teilhabe bis zur Umsetzung eines ressourcen- und klimaschonenenden Betriebs. Antragsberechtigt ist ein breites Spektrum von professionellen Kultureinrichtungen und Ensembles in privater oder kommunaler Trägerschaft: Einrichtungen der Darstellenden Kunst, Musikalische Ensembles und Einrichtungen, Soziokulturelle Zentren, Festspiele und Festivals sowie Kunstvereine und Museen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Vereine der Breitenkultur.
Eine Antragstellung ist bis 30. Juni 2022 möglich. Hierzu muss der Online-Antrag auf der Website des Kunstministeriums Baden-Württemberg ausgefüllt werden. Alle Informationen für die Förderung sind in der Förderrichtlinie des Investitionsprogramms „Zukunftsstark“ sowie in den FAQs „Investitionsprogramm Zukunftsstark“ zu finden. Vor dem Antragsschluss bietet das Kunsministerium zwei Webex-Sprechstunden zur Förderung an.
Erste Förderberatung am 23. Mai
Alle Antragstellenden haben die Möglichkeit, an einer Förderberatung per Webex teilzunehmen und Fragen zum Investitionsprogramm zu stellen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bietet das erste Online-Meeeting am Montag, 23. Mai 2022, von 10 bis 11.30 Uhr, an. Hier die Daten dazu:
Einwahllink: https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=mbab7df26ef9c50b97e34a2473a836c2d
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2741 972 3733
Meeting-Passwort: k2JhpigKn82
Über Telefon beitreten: +49-619-6781-9736
Die zweite Förderberatung ist am 22. Juni geplant. Hilfestellungen geben auch die FAQs zum Programm Zukunftsstark.
Quelle: MFG Baden-Württemberg / MWK Baden-Württemberg
Mehr Infos:
Ausschreibung Investitionsprogramm Zukunftsstark
FAQs zum Programm Zukunftsstark