MFG Kreativ
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Der Kreativwettbewerb THE CREATIVE LÄND CHÄLLENGE soll ein Spotlight auf die qualitativ hochwertigen, regionalen und werteorientierten Produkte, Werke und Leistungen der Kultur- und Kreativunternehmen in Baden-Württemberg werfen. Mit einem Open Call laden wir Kultur- und Kreativschaffende aus dem ganzen Land ein, sich mit Werken & Werten für den Kreativwettbewerb und die damit verbundene Kommunikationskampagne THE CREATIVE LÄND insbesondere in Online- und Printmedien sowie Social Media der MFG, Landesministerien und ggf. weiterer Stellen des Landes Baden-Württemberg zu bewerben.
Eine Expertenjury wählt insgesamt 12 Werke – möglichst eines aus jeder Teilbranche der Kultur- und Kreativwirtschaft – auf Basis der Bewertungskriterien Qualität des Werks, Value in Werk & Schaffensprozess sowie BW-Effekt/Bezug zu Baden-Württemberg aus. Jedes der drei Kriterien wird prozentual gleich gewichtet. Die Bewertung wird über eine Punktevergabe gesteuert.
Die Werke sind in ihrer Ausgestaltung frei, sollen jedoch die Werte des Einreichenden widerspiegeln und einen klaren Bezug zu Baden-Württemberg haben. Ein unbegrenzter Upload ist über das Bewerbungsportal möglich. Auch eine Einreichung und analoge Übergabe von z.B. Werken/Modellen aus Architektur oder Szenografie ist nach Absprache mit der Projektleitung möglich.
Der Kreativwettbewerb THE CREATIVE LÄND CHÄLLENGE wird durch die MFG Baden-Württemberg ausgelobt sowie durchgeführt und durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.
Bewerbungszeitraum: 24. Juli 2024 bis 29. September 2024 (Bewerbungsfrist verlängert)
Freischaffend und selbstständig tätige Kultur- und Kreativschaffende und Unternehmen aus allen elf Teilbereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft (Architektur, Darstellende Kunst, Design, Film, Kunst, Musik, Literatur/Buchmarkt, Presse, Rundfunk, Werbung, Software/Games), die in der Branche arbeiten (bei Unternehmen gilt der primäre Geschäftszweck) und ihren Hauptfirmen- oder Erstwohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Die im Auswahlgremium vertretenen Personen sowie die Unternehmen und Institutionen, in denen sie tätig sind, sind nicht teilnahmeberechtigt. Dazu zählen auch Mitarbeitende der Unternehmen und Institutionen, sollten diese sich im Namen der jeweiligen Institutionen oder Unternehmen bewerben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitarbeitende dieser Unternehmen und Institutionen, sollten diese sich unabhängig von den Unternehmen oder Institutionen als freiberuflich Tätige und/oder Solo-Selbstständige bewerben.
Die Teilnahme ist über das Online-Formular möglich. Alle Teilnehmenden dürfen jeweils nur ein Werk einreichen. Die MFG Baden-Württemberg behält sich vor, bei unvollständigen Einreichungen Bausteine oder Unterlagen etc. nachzufordern oder die Einreichung insgesamt abzulehnen.
Nach Ende der Einreichfrist werden die Bewerbungen intern von der MFG gesichtet und nach Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Bei außergewöhnlich hoher Antragslage behält sich die MFG vor, eine Vorauswahl an Werken zu treffen. Nur die vorausgewählten Werke werden anschließend von einer Expertenjury bewertet. Die Expertenjury wählt insgesamt 12 Werke – möglichst eines aus jeder Teilbranche der Kultur- und Kreativwirtschaft – auf Basis der Bewertungskriterien Qualität des Werks, Value im Werk & Schaffensprozess und BW-Effekt/Bezug zu Baden-Württemberg aus. Jedes der drei Kriterien wird prozentual gleich gewichtet. Die Bewertung wird über eine Punktevergabe gesteuert.
Die Bewerber*innen erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Konzepten/Werken/Modellen o.ä. (nachfolgend „Werke“ genannt) besitzen und die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Beiträge hergeleitet werden.
Die Gewinner*innen erklären sich bereit, für die eingereichten Werke der MFG ein zeitlich und räumlich unbefristetes, nicht-ausschließliches, frei an Dritte übertragbares Nutzungsrecht einzuräumen. Dies gilt insbesondere für (ganz oder teilweise, unbearbeitete oder bearbeitete, auch in Verbindung mit anderen Werken etc.) Nutzungen der Werke in/als Online-Veröffentlichung und Online-Verbreitung aller Art, insbesondere über die Social Media Kanäle der MFG, von Landesministerien und ggf. weiterer Stellen des Landes Baden-Württemberg, vor allem über Instagram und LinkedIn (weitere Social Media Kanäle werden nicht ausgeschlossen), auf der MFG-Webseite und auf der aktuell entstehenden THE CREATIVE LÄND-Kampagnen-Webseite (eingebunden in die MFG-Webseite) sowie über den MFG- und Landes-Newsletter. Zudem werden die Werke im Rahmen einer Vernissage und Veranstaltung in analoger Form ausgestellt, bei der die Werke des Weiteren abfotografiert und gefilmt werden. Zusätzlich schließt die zeitlich und räumlich unbefristete Rechteübertragung an die MFG die Produktion und Vervielfältigung der Werke als Motive eines Karten- und Postkarten-Sets, von Plakaten oder ähnlichen Druckerzeugnissen ein. Die Druckerzeugnisse sollen ggf. kostenfrei an Stakeholder der baden-württembergischen Kultur- und Kreativwirtschaft, aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik sowie an Interessierte verteilt und ggf. über das Landesmarketing im Staatsministerium Baden-Württemberg an weitere ausgewählte Stakeholder vertrieben werden.
Kleinere Bearbeitungen der (Bild-)Motive sowie Abbildungen der Werke als Grafiken zu o. g. genannten Marketing-Zwecken schließt die MFG nicht aus. Diese werden in Absprache mit den Urheber*innen und kostenfrei umgesetzt. Diesbezügliche Bearbeitungsrechte gleich solchen technischer Natur (d.h. ohne wesentliche Audio- und/oder visuelle Wahrnehmbarkeit) sind der MFG auch zur Weitergabe an Dritte eingeräumt.
Die MFG ist berechtigt die Verwertungsrechte zeitlich und räumlich unbegrenzt an Dritte unter Nennung des/der Urheber zu übertragen.
Bei der Fördermaßnahme und diesem Wettbewerb mit Preisgeld handelt es sich um eine staatliche Beihilfe. Die Zuerkennung des Zuschusses in Form des Preisgeldes erfolgt nach den Bestimmungen der „De-minimis“-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, EU-ABl. L 2023/2831 vom 15. Dezember 2023). Nach der „De-minimis“-Verordnung ist es zulässig, einem Selbständigen oder Unternehmen innerhalb eines Zeitraums drei Jahren einen Höchstbetrag von 300.000 Euro brutto beihilfenfrei zuzuwenden. Das heißt: Zur Berechtigung am Wettbewerb und Preisgeld darf Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Auswahl Ihres Werkes in den vergangenen drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro brutto an De-minimis-Beihilfen erhalten haben.
Unmittelbar nach Auswahl der Werke im Oktober 2024 (ggf. auch erst November 2024) ist daher eine entsprechende Erklärung mittels des dafür von der MFG bereitgestellten Formulars abzugeben. Erst nach erfolgter Prüfung der De-minimis-Erklärung und der sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für De-minimis-Subventionen durch die MFG gelten die Auswahl und der Gewinn als rechtskräftig. Sollten die Gewinner*innen die De-minimis-Voraussetzungen nicht erfüllen und innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren einen Höchstbetrag von 300.000 Euro brutto beihilfenfrei überschritten haben oder die De-minimis-Erklärung nicht binnen 2 Wochen nach Mitteilung und Versand der Erklärung ausgefüllt an die MFG zurückgesandt haben, behält sich die MFG vor, den Gewinn abzuerkennen.
Die Teilnehmenden bzw. zeichnungsberechtigten Vertreter*innen erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zur Abwicklung des Wettbewerbs einverstanden. Zudem bestätigen sie, dass sie das Einverständnis aller weiteren Personen eingeholt haben, von denen Sie personenbezogene Daten angeben. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Alle an der Auswahl der Werke beteiligten Projektmitarbeitenden und die Mitglieder der Expertenjury unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung, in der sie sich verpflichten, die im Rahmen des Open Calls erlangten vertraulichen Informationen nur für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs zu verwenden, diese vertraulich zu behandeln und sie insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder im Rahmen des Open Calls bekannt werden bzw. die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt worden sind.
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen. Ausgeschlossen werden können auch Teilnehmende, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht nur erheblich gefährdet oder nicht mehr gewährleistet werden kann.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. In gleichem Umfang haftet der Veranstalter und/oder seine Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden, die durch die Teilnahme am Wettbewerb am Computer, an anderer Ausrüstung oder Software des Teilnehmers oder einer anderen Person entstehen. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtigen Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Verena Bächle
Projektleitung Cross-Innovation und Unternehmensvernetzung
Unit Kultur- und Kreativwirtschaft
MFG Baden-Württemberg
Breitscheidstr. 4, 70174 Stuttgart
Tel. +49 (0)711-90715-366, Fax +49 (0)711-90715-350
baechle@mfg.de
mfg.de
Stand: September 2024