Kurzarbeit und Ausbildungsplätze
Auf dieser Seite trägt die MFG Baden-Württemberg Informationen zur Kurzarbeit zusammen und weist auf Förderprogramme hin, die Unternehmen zur Sicherung von Ausbildungsplätzen beantragen können.
Unternehmen mit mindestens einem*r Mitarbeiter*in können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden pauschal zu 50 Prozent oder 100 Prozent erstattet.
Arbeitgeber*innen können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft Mitarbeiter*innen zu halten. Das Kurzarbeitergeld wird ab dem 4. Monat für jene erhöht werden, deren reguläre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit entfällt. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter*innen werden außerdem ausgeweitet. Sie können ab 01.05.2020 in allen Berufen bis zu ihrer früheren Nettoverdienst-Grenze hinzuverdienen. Dieser erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist bis Ende 2021 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unternehmen müssen im Bedarfsfall zunächst Kurzarbeit anzeigen, bevor sie sie beantragen. Dies geschieht bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder online über das Online-Portal „meine eServices“, wenn das Unternehmen bereits einen Account für das Portal hat.
In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von sechs Wochen oder 30 Arbeitstagen. Geringfügig Beschäftigte erhalten kein Kurzarbeitergeld.
Grundsätzlich gilt, dass Kurzarbeitergeld für zwölf Monate bezogen werden kann. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Vorraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten. Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Videoanleitungen gibt die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ richtet sich Unternehmen, die im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von durchschnittlich 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr hatten. Es will Ausbildungsplätze erhalten und neue schaffen. Hierfür sieht es folgende Ausbildungsprämien vor:
- Ausbildungsprämie, um Ausbildungsplätze zu erhalten: Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret erhalten sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro. Ausbildungen, die vom 24.06.20 bis 31.07.20 begonnen haben, werden ebenfalls in die Ausbildungsprämie miteinbezogen.
- Ausbildungsprämie plus, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen: Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag.
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, um Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden: Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
- Übernahmeprämie, um Übernahme von Ausbildungsplätzen zu unterstützen: Gefördert werden Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können, unabhängig von der Betriebsgröße. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021. Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Die Antragsunterlagen stellt die Bundesagentur für Arbeit bereit.
In Baden-Württemberg fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über die zwei Programme „Azubi transfer" und "Azubi im Verbund“ den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen:
- Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen: Die Übernahme von Auszubildenden wird mit einer Prämie von 1.200 Euro für jeden übernommenen Auszubildenden gefördert, wenn der bisherige Ausbildungsbetrieb unvorhersehbar oder nach Insolvenz schließen muss.
- Azubi im Verbund - Ausbildung teilen: Betriebe, die nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum der in den Ausbildungsverordnungen vorgeschriebenen fachpraktischen Ausbildungsinhalte abzudecken, können sich mit anderen Betrieben zu einem Verbund zusammenschließen. Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb durch einen Zuschuss in Höhe von einmalig 1.000 Euro oder 2.000 Euro.
Corona-Hotline
Selbständige Kultur- und Kreativschaffende sowie Künstler*innen können sich über die Corona-Hotline unter der Festnetz-Nummer 0711 90715-413 über Corona Hilfsprogramme informieren. Die Corona-Hotline ist Montag bis Freitag von 10-12 und von 14-16 Uhr erreichbar. Falls die Hotline besetzt ist, hinterlasst für einen Rückruf Euren Namen und Eure Mobilnummer auf der Mailbox.
Orientierungsberatung
Eine weiterführende Beratung für unternehmerische Anliegen und Fragen im Kontext der Corona-Pandemie (z.B. zur Anpassung des Geschäftsmodells, Digitalisierung des Werks oder der Akquise) erhalten Kreativschaffende durch die individuellen, einstündigen und kostenfreien Orientierungsberatungen der MFG Baden-Württemberg. Die Beratungen finden per Zoom statt. Weitere Informationen, Termine und die Anmeldung zur Orientierungsberatung sind hier zu finden.
Infosessions
Die MFG bietet Infosessions zu ausgewählten, branchenrelevanten Hilfsprogrammen an, um einen Überblick zu vermitteln, die richtigen Informationsquellen aufzuzeigen und branchenspezifische Hinweise für die Antragstellung zu geben. Die Termine der nächsten Sessions: Mittwoch, 10.3.2021, Mittwoch, 24.3.2021, Donnerstag 8.4.2021. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die MFG Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Angaben in diesem Beitrag nicht rechtsverbindlich sind.
