MFG Kreativ
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+++ Corona-Hotline | Telefonische Beratung für Kultur- und Kreativschaffende, Künstler*innen,
Kultureinrichtungen | 0711 90715-413 | Anrufende werden zurückgerufen +++
Auf dieser Seite trägt die MFG Baden-Württemberg die verschiedenen, für die Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft relevanten Förderprogramme vom Land Baden-Württemberg zusammen.
Das Land Baden-Württemberg ergänzte die Überbrückungshilfe um einen fiktiven Unternehmerlohn. Baden-württembergische Unternehmer*innen konnten pauschal 1.000 Euro pro Monat beantragen, wenn sie einen Umsatzeinbruch von mind. 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 hatten. Der Förderzeitraum umfasste die Monate Juli bis Dezember 2021 (für die Überbrückungshilfe III Plus) und Januar bis Juni 2022 (für die Überbrückungshilfe IV). Anträge konnten im Rahmen der Überbrückungshilfe über das Portal des Bundes gestellt werden.
Der fiktive Unternehmerlohn konnte nur von Unternehmen beantragt werden, die die Überbrückungshilfe beansprucht haben. Er konnte nicht im Rahmen der Neustarthilfe beantragt werden. Es findet keine Anrechnung des Unternehmerlohns auf die Grundsicherung statt.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe gibt die Antragsplattform des Bundes und zum fiktiven Unternehmerlohn das Land Baden-Württemberg.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert (z.B. Einführung von 3D-Druck, Integration von CRM- und ERP-Lösungen, Implementierung von IT-Sicherheitskonzepten). Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 und 120.000 Euro. Die Digitalisierungsprämie Plus steht entweder als Zuschuss (ohne Darlehen) oder als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung.
Die Anträge können seit dem 01.02.21 gestellt werden. Anträge für die Digitalisierungsprämie Plus in der Darlehensvariante können von den antragsberechtigten Unternehmen über ihre Hausbank bei der L-Bank eingereicht werden. Weitere Informationen zur Darlehensvariante gibt die L-Bank. Anträge für die Zuschussvariante können direkt bei der L-Bank gestellt werden. Weitere Informationen für die Zuschussvariante gibt ebenfalls die L-Bank.
Das Beratungsangebot richtet sich an Personen, die gründen möchten und dadurch eine bessere Erwerbsalternative anstreben. Darüber hinaus werden gescheiterte Unternehmerinnen und Unternehmer bei einem neuen Gründungsvorhaben unterstützt.
Gefördert wird die individuelle Begleitung der Teilnehmenden im Rahmen der Vorbereitung der Gründung. Thematisch umfasst die Bertatung beispielsweise die Bewertung von Chancen und Risiken, die Erstellung von Marktanalysen, Marketing- oder Vertriebskonzepten oder die Erstellung detaillierter Planungsrechnungen. Zudem erhalten Gründungswillige auch Unterstützung und Begleitung bei der Finanzierungsvorbereitung.
Die in Anspruch genommenen Beratungsleistungen werden finanziell stark bezuschusst. Von den Teilnehmenden ist eine geringe Eigenbeteiligung zu erbringen. Die Rahmenbedingungen und Konditionen, zum Beispiel der Umfang der Beratung und die Anzahl der maximalen Beratungstage sowie die Höhe des zu erbringenden Eigenanteils, variieren leicht.
Die Beratung können Interessierte bei verschiedenen Beratungsorganisationen erfragen und in Anspruch nehmen, darunter das CyberForum oder die Steinbeis Beratungszentren. Eine vollständige Liste der Beratungsorganisationen findet ihr hier. Wir empfehlen bei der Auswahl der Beratungsunternehmen auf Kenntnisse in der Kultur- und Kreativbranche sowie in der Digitalisierung zu achten.
Mehr Infos und Kontaktdaten findet ihr hier.
Die L-Bank hat die Restart-Prämieals Förderprogramm ins Leben gerufen. Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Pandemie besonders start betroffen waren bzw. sind und für die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs investieren wollen, sind antragsberechtigt. Dazu gehören unter anderem Betriebe aus der Veranstaltungswirtschaft unf Eventbranche sowie aus dem Schaustellergewerbe und Marktkaufleute.
Die Restart-Prämie ist ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent des Bruttodarlehensbetrags, max. 50.000 Euro, um das wirtschaftliche Eigenkapital zu stärken. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass notwendige Investitionen und Betriebsmittel günstig finanziert werden können. Die Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs‑ und Wachstumsfinanzierung (GuW‑BW) der L‑Bank beantragt werden. Voraussetzung für diesen Förderanreiz ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L‑Bank kombiniert werden.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt das Investitionsprogramm Zukunftsstark erneut aus. Ziel des Programms ist es, durch die Stärkung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur ein zukunftsorientiertes sowie zeitgemäßes Kulturangebot zu ermöglichen und einen Beitrag zur Überwindung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten.
Die Fördersumme beträgt je nach Antrag zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Damit können diese Maßnahmen finanziert werden:
Antragsberechtig sind u.a. Einrichtungen der Darstellenden Künste, musikalische Ensembles und Live-Musik-Clubs in privater Trägerschaft. Für Kreativunternehmen ist u.a. dieser Passus aus der Förderrichtlinie relevant: "Antragsberechtigt sind auch Einzelunternehmen als Betreiber einer Kultureinrichtung sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die als GbR organisiert sind. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht zwingend, die Antragstellenden müssen aber gemeinnützige Ziele verfolgen."
Anträge können bis zum 30. Juni 2022 online hier gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung (u.a. Beispiele) und zur Förderberatung findet ihr hier.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat eine Krisenberatung Corona als Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg.
Ziel der kostenfreien Krisenberatung Corona ist es, die unternehmerische Lage zu bewerten, Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen und eine Strategie zur Krisenüberwindung zu entwickeln. Die Unternehmen können bis zu vier Beratungstage kostenfrei in Anspruch nehmen. Das Programm ist bis zum 30.06.2022 verlängert.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen mit dem Tilgungszuschuss Corona. Er kann von Selbständigen und Unternehmen der Veranstaltungs-, Messe- und Event-Branche (sowie des Schaustellergewerbes, des Taxi- und Mietwagengewerbebes und den Marktkaufleuten) beantragt werden.
Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem/der Mieter*in beziehungsweise Leasingnehmer*in zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen unterstützt. Der Fördersatz auf die Tilgungsraten beträgt 50 Prozent, die maximale Förderhöhe 300.000 Euro je Antragsteller*innen. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes.
Tilgungszuschuss Corona III:
Der Tilgungszuschuss III bezog sich auf die Fördermonate Januar bis Juni 2022. Die Antragsfrist ist abgelaufen. Nachträglich kann kein Antrag gestellt werden
Tilgungszuschuss Corona II:
Der Tilgungszuschuss II bezog sich auf die Fördermonate Januar bis Dezember 2021. Die Antragsfrist ist abgelaufen. Nachträglich kann kein Antrag gestellt werden
Tilgungszuschuss Corona I:
Der Tilgungszuschuss Corona I bezog sich auf die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist ist abgelaufen. Nachträglich kann kein Antrag gestellt werden
Mit dem Programm Invest BW will das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Innovationen von Unternehmen aller Branchen fördern.
Der dritte Förderaufruf von Invest BW ist unter dem Titel "Digitalisierung und Künstliche Intelligenz" gestartet. Es werden verschieden Arten von Innovationen im Bereich der Digitalisierung gefördert, wie zum Beispiel Blockchain-Anwendungen und virtuelle Umgebungen wie VR, AR, Mixed Realitiy und Games. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups sowie in Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen aus Baden-Württemberg.
Projektträgerin und Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um die Antragstellung und Förderung ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Alle wichtigen Unterlagen findet ihr hier. Anträge können bis zum 30. Juni 2022 um 15 Uhr gestellt werden.
Für das Jahr 2022 sind quartalsweise Föderaufrufe geplant. Es lohnt sich immer mal wieder auf die Website von Invest BW zu schauen.
Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg stellt das Wirtschaftsminsiterium Baden-Württemberg Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten bereit. Das Land ergänzt so den KfW-Schnellkredit des Bundes, der nur Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung steht. Seit 15. Juli 2020 können Unternehmen die Bürgschaften beantragen.
Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal www.ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro.
Das Land Baden-Württemberg beteiligte sich an den Härtefallhilfen. Die Härtefallhilfe sollten jene Unternehmen und Selbstständige unterstützen, die von der Corona-Pandemie betroffen waren, aber aufgrund von speziellen Fallkonstelllationen bei den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Bundesländern nicht berücksichtigt wurden. Ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen vorlagen, wurde bei jedem Antrag individuell von einer unabhängigen Härtefallkommission begutachtet.
Die Härtefallhilfen orientierten sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe des Bundes und sollten im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch die Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfen war dabei an beihilferechtliche Grundlagen gebunden.
Die Corona-Pandemie wirft viele Fragen auf. Je nach Fragestellung können verschiedene Behörden, Institutionen oder Ansprechpartner*innen Auskunft geben. Das Wirtschaftsminsiterium Baden-Württemberg gibt mit seinem Wegweiser Orientierung auf der Suche.
Selbständige Kultur- und Kreativschaffende, Künstler*innen und Kultureinrichtungen können sich über die Corona-Hotline unter der Festnetz-Nummer 0711 90715-413 über Corona Hilfsprogramme informieren. Anrufende werden zurückgerufen. Hinterlasst für einen Rückruf euren Namen, eure Errreichbarkeit und eure Mobilnummer auf der Mailbox.
Eine weiterführende Beratung für mittelfristige Anliegen und zu unternehmerischen Fragen erhalten Kreativschaffende über die persönlichen Orientierungsberatungen der MFG. Die einstündige Beratung findet per Zoom statt. Eine Anmeldung ist hierfür erforderlich.
Die MFG Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Angaben in diesem Beitrag nicht rechtsverbindlich sind.
Referentin Unternehmensentwicklung
Unit Kultur- und Kreativwirtschaft