Baden-Württemberg fördert Mittelstand-Start-up-Kooperationen mit bis zu 20.000 Euro

Mit dem Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-up“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die gezielte Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups.

© Adobe Stock
| Stuttgart

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erweitert das seit 2008 bewährte Förderprogramm Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen um eine neue Gutscheinlinie. Künftig wird es neben den Gutscheinlinien „Innovationsgutschein BW“, „Innovationsgutschein Hightech BW“ und „Innovationsgutschein Start-up BW“ auch den „Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-up“ geben. 

Der Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-up richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt diese dabei, innovative Produkte und Dienstleistungen direkt bei Start-ups einzukaufen, um sich zu innovieren und unternehmensinterne Herausforderungen zu bewältigen.

Kooperation zwischen Mittelstand und Start-ups

„Die enge Zusammenarbeit zwischen Start-ups und etablierter Wirtschaft ist ein entscheidender Schlüssel für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, betont Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Mit dem Innovationsgutschein ‚Mittelstand trifft Start-up‘ fördern wir gezielt Partnerschaften, die neue Ideen in den Markt bringen und den Technologietransfer beschleunigen.“ 

Informationen zum Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-up

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. 

Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro und umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Antragstellung soll über das Förderportal der L-Bank zum 1. Januar 2026 möglich sein.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Bitte weitersagen. Teilen Sie diesen Beitrag.