Förderaufruf Impulse Inklusion 2025 – jetzt bewerben!

Innovative inklusive Projekte mit Fokus auf Kinder und Familie können ab sofort Fördermittel beantragen.

Im Förderprogramm „Impulse Inklusion 2025“ sind besonders inklusive Projektideen gefragt, die Kinder mit und ohne Behinderungen unterstützen. | © Envato / YuriArcursPeopleimages
| Baden-Württemberg

Mit dem Aufruf zur Bewerbung für das Programm “Impulse Inklusion 2025” stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg erneut bis zu 350.000 Euro für innovative, inklusive Projekte zur Verfügung. Anträge können bis zum 30. September 2025 eingereicht werden.

Fokus auf Kinder und Familien

Im Mittelpunkt der aktuellen Förderrunde stehen Projekte, die sich besonders an Kinder mit und ohne Behinderungen richten. Ebenso willkommen sind Vorhaben, die Familien mit und ohne Angehörige mit Behinderungen vernetzen. Da Kinder mit Behinderungen ein erhöhtes Risiko haben, (sexualisierte) Gewalt zu erfahren, und manche Familien mit Angehörigen mit Behinderungen zusätzlich eine Benachteiligung in finanzieller Hinsicht haben und armutsgefährdet sind, können bei der Konzipierung der Projekte auch diese Aspekte mitbedacht werden. 

Wer sich bewerben kann

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Selbsthilfeorganisationen, freigemeinnützige Träger, Kommunen, Vereine, Initiativen und ähnliche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ausgeschlossen sind landes- und bundeseigene Einrichtungen oder Organisationen.

Was gefördert wird

Gefördert werden innovative, inklusive Projekte – als neue Initiative oder auch als Erweiterung bestehender Angebote.  

Menschen mit und ohne Behinderungen sollten die Projekte gemeinsam entwickeln und durchführen. Voraussetzung ist auch, dass das Projekt bis zur Förderentscheidung nicht begonnen wurde und das Projekt auch nach der Förderung bestandsfähig ist. Auf eine modellhafte Ausrichtung, nachhaltige Wirkung sowie die Einbindung bestehender Strukturen wird ebenso geachtet. Die Durchführung des Projekts kann bis Ende 2026 erfolgen. 

Gefördert werden nur Projekte und Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben zwischen mindestens 5000 Euro und maximal 20.000 Euro betragen. 

Bewerbung und Frist

Anträge können bis zum 30. September ausschließlich elektronisch beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eingereicht werden. 

Mehr Informationen zur Bewerbung sowie alle nötigen Unterlagen sind verfügbar auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. 

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Bitte weitersagen. Teilen Sie diesen Beitrag.