Landeswettbewerb "Start-up BW Local" startet in die vierte Runde

Mit dem Landeswettbewerb sollen Kommunen als gründungs- und nachfolgefreundliche Wirtschaftsstandorte vorangebracht werden.

Das Wirtschaftsministerium fördert einzelne Kommunen bei der Erstellung von Konzepten und interkommunalen Projekten. | Bild: Adobe Stock
| Stuttgart

Der Landeswettbewerb richtet sich an Gemeinden, Städte, Landkreise und interkommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften bis Landkreisebene. Das Wirtschaftsministerium fördert einzelne Kommunen bei der Erstellung des Konzepts mit bis zu 2.500 Euro, interkommunale Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Die besten Konzepte werden prämiert. Neben der Auszeichnung "Gründungsfreundliche Kommune 2024/2025" erhalten die drei Finalisten zusätzlich Preisgelder. Teilnahmeschluss ist der 31. Juli 2024. Bewerbungen können hier eingereicht werden.

Kommunen als Wirtschaftsstandort voranbringen

Die Kommune als guten Wirtschaftsstandort voranbringen, so lautet die aktuelle Herausforderung an alle Verantwortlichen vor Ort. Doch wie können Kommunen (noch) gründungsfreundlicher werden? Und wie können Kommunen eine Antwort finden auf das wichtiger werdende Thema Unternehmensnachfolge? Ihre Konzepte zur Schaffung gründungs- und nachfolgefreundlicher Angebote, sei es digital oder durch eine rasche Vermittlung von Leerständen oder der aktiven Förderung von neuen Geschäftsmodellen, können Gemeinden, Städte, Landkreise und Verbundprojekte aus Baden-Württemberg ab sofort beim Landeswettbewerb "Start-up BW Local – Gründungsfreundliche Kommune" fördern lassen. Bereits zum vierten Mal zeichnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die gründungsfreundlichen Kommunen im Rahmen der Landeskampagne Start-up BW aus.

Ziel: Kommunale Gründungsunterstützung weiter erhöhen

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, betonte: "Die Anforderungen an die Wirtschaftsförderungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen sind gestiegen. Sie müssen bei der Gründungsförderung immer schneller und flexibler agieren. Gleichzeitig kommen immer mehr Unternehmer in das Rentenalter und das Thema Unternehmensnachfolge gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit unserem Landeswettbewerb möchten wir die kommunale Gründungsunterstützung weiter erhöhen, wertschätzen und sichtbar machen. Erstmalig werden wir in dieser Wettbewerbsrunde einen Sonderpreis Nachfolge vergeben!"

"Auch wenn es bereits eine ganze Reihe erfolgreicher kommunaler Gründungsinitiativen in Baden-Württemberg gibt, so möchten wir die Gründungsdynamik hochhalten. Dazu sollen vor allem die innovativen und vorbildlichen Angebote kommunaler und regionaler Gründungsstrukturen besser sichtbar gemacht werden und Lücken gezielt geschlossen werden“, sagte die Ministerin. "Ich ermuntere gerade auch Gemeinden im ländlichen Raum, an unserem Landeswettbewerb teilzunehmen und die Förderung des Wirtschaftsministeriums zur Erstellung eines Konzepts in Anspruch zu nehmen."

Preisgelder für die ersten drei Finalisten

Das Wirtschaftsministerium fördert einzelne Kommunen bei der Erstellung des Konzepts mit bis zu 2.500 Euro, interkommunale Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Die besten Konzepte werden prämiert. Neben der Auszeichnung "Gründungsfreundliche Kommune 2024/2025" erhalten die drei Finalisten zusätzlich Preisgelder in folgender Höhe: Für Platz 1 gibt es 10.000 Euro, der Zweitplatzierte bekommt 7.500 Euro, für Platz 3 werden 5.000 Euro gegeben. Darüber hinaus wird ein Sonderpreis Nachfolge in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt. Die Finalisten werden auf der Jahrestagung der baden-württembergischen Wirtschaftsförderer unter Einbeziehung des anwesenden Fachpublikums (Voting) ermittelt. Die Veranstaltung findet am 3. Dezember 2024 in der Rotunde der L-Bank in Stuttgart statt.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
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