Projektförderung des Landes für private Bühnen ausgeschrieben

Das Kunstministerium Baden-Württemberg unterstützt kleine Theater in privater Trägerschaft. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023

Leere Theaterraum mit Blick auf die Bühne
Pandemie und Energiekrise machen vor allem kleineren und unabhängigen Theatern zu schaffen | Bild: Adobe Stock
| Stuttgart

Die Projektförderung für professionelle Privattheater in Baden-Württemberg geht in eine neue Runde: 200.000 Euro stehen für das Jahr 2023 bereit, wie Kunststaatssekretär Arne Braun am 9. Dezember in Stuttgart mitteilte. Mit dem Förderprogramm möchte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst herausragende Produktionen oder mehrjährige Konzeptionen von privaten Bühnen ermöglichen, bei denen der künstlerische Aspekt im Mittelpunkt steht.

Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „Vor allem für die kleinen Theater in privater Trägerschaft ist die Projektförderung des Landes ein wichtiger Baustein für die Existenzsicherung in schwierigen Zeiten. Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie waren Bühnen in privater Trägerschaft ganz besonders betroffen, und auch die anhaltende Energiekrise sowie die allgemeinen Preissteigerungen machen den die kleinen und unabhängigen Bühnen sehr zu schaffen.“ Dazu haben viele Kultureinrichtungen keine Planungssicherheit. „Das Publikum kehrt nach der Pandemie leider nur zögernd zurück, obwohl es dafür keinen Grund gibt,“ so der Staatssekretär: „Geht wieder in die Theater“, so sein Appell.

Fokus auf nachhaltigem Produzieren

Für das Jahr 2023 ist die gezielte Projektmittelförderung für professionelle Privattheater ausgeschrieben. Dabei wurde besonders der Aspekt „Nachhaltiges Produzieren“ in die Förderkriterien aufgenommen. Hierbei sollen Bemühungen der Privattheater für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz besonders berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird auf den Leitfaden des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu Green Culture verwiesen.

Bei der Konzeptionsförderung über maximal drei Jahre sind auch weiterhin Konzepte zur Weiterentwicklung von Diversität bei Publikum, Programm und Personal ausdrücklich erwünscht. Die Förderkriterien sowie die Antragsformulare sind auf der Webseite des Ministeriums abrufbar. Die Einreichung von Anträgen ist bis zum 31. Januar 2023 möglich. Die Entscheidung über die Förderungen erfolgt unter Beteiligung einer Fachjury.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 

Mehr Infos:

MWK Baden-Württemberg

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