Land fördert KMU in Ländlichen Räumen

Mit „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ stärkt das Land kleine Unternehmen bei der weiteren Entwicklung

Ländlicher Raum
Förderung des ländlichen Raums | Bild: unsplash

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind.

„Die Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" soll den Ländlichen Raum dabei unterstützen, dass kleine Unternehmen in ihrer weiteren Entwicklung gestärkt werden und wichtige Arbeitsplätze gesichert bleiben. Damit wollen wir die Unternehmen im Ländlichen Raum auch bestärken, weiterhin mutig zu sein und zukunftsorientierte Ideen zu entwickeln. Daher fördern wir in der aktuellen Auswahlrunde wieder neun Innovationsträger mit einer Fördersumme von insgesamt 3,25 Millionen Euro“, sagt der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL.

Wer kann sich bewerben?

Die Fördermittel stammen aus dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die in der siebzehnten Runde ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.

Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 € bekommen. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.

Antragsstellung durch die Gemeinden

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Universität Hohenheim – Fachgebiet für Landwirtschaftliche Betriebslehre, die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR vertreten.

Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Weitere Infos:

Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg

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