Die Förderung der baden-württembergischen Kulturlandschaft unter den anhaltenden Pandemie-Einschränkungen geht weiter: Mit dem neuen Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ gehen nochmal 7,5 Millionen Euro Nothilfe in die angeschlagene Szene.
„Wir wollen unserer vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft dabei helfen, bestehende Kulturangebote aufrecht zu erhalten, an die aktuelle Corona-Situation anzupassen und auch für die Zukunft neue und kreative Formate bereitzustellen. Das Impulsprogramm ‚Kunst trotz Abstand‘ ist hierbei ein weiterer, wichtiger Baustein für das Fortbestehen unserer Kultureinrichtungen im Land,“ sagte Kunstministerin Theresia Bauer am Donnerstag (27. August) in Stuttgart.
Unter dem Strich stellte und stellt das Land Baden-Württemberg der Kultur mehr als 200 Millionen Euro Corona-Hilfen zur Verfügung. Dazu zählen vor allem die bundesweit beachteten schnellen Soforthilfen an notleidende Künstlerinnen und Künstler (mehr als 75 Mio.). Die Hilfen fürSoloselbständige, Freischaffende und Kleinbetriebe wurden im Juni zwar durch die Überbrückungshilfe des Bundes abgelöst – was aber bundesweit einmalig bleibt, ist die Aufstockung dieser Hilfe um einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro durch das Land.
Weitere Mittel flossen und fließen über den Masterplan Kultur BW in einen Hilfefonds für pandemiebedingt in finanzielle Not geratene Kunst- und Kultureinrichtungen (32,5 Mio.), in ein Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur (10 Mio.) – und jetzt in das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“. Abgeschlossen istmittlerweile das Notprogramm „Kultur Sommer 2020“, bei dem in den vergangenen Monaten über 200 Projekte mit einer Gesamtsumme von mehr als 4 Millionen Euro gefördert wurden.
Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ beläuft sich auf insgesamt 7,5 Mio. Euro. In insgesamt drei Förderrunden soll Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit gegeben werden, neue und kreative Angebote zu entwickeln.
Für diese erste Antragsrunde gingen 139 Bewerbungen ein und es werden 50 Projekte mit einer Summe von rund 1,4 Millionen Euro gefördert. „Ich freue mich, dass das Notprogramm unseres Ministeriums nach wie vor derart in Anspruch genommen wird. Dies zeigt einmal mehr die Wichtigkeit und Unerlässlichkeit einer solchen Unterstützung für die Kunst- und Kulturbranche,“ sagte Ministerin Bauer.
Die Bewertung der eingegangenen Anträge erfolgte durch eine unabhängige Jury. Mitglieder der Jury waren:
- Erich Hacker, Direktor der Internationalen Musikschulakademie Schloss Kapfenburg
- Maria Tramountani, Vorsitzende Literally Peace
- Daria Holme, Leitung Eintanzhaus Mannheim
- Jan Merk, Vorstand Museumsverband BW
- Barbara Kiolbassa, Museumskommunikation ZKM
Weitere Informationen:
Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ umfasst drei Förderrunden, in denen künstlerische Projekte sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate und künstlerischer Konzepte gefördert werden. Daneben können Projekte zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler und zur Stärkung der Breitenkultur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Um die Corona-Mittel bewerben dürfen sich ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.), die gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gründungsdatum vor dem 01.01.2020 liegt. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger einer Kultureinrichtung antragsberechtigt.
Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro, in Ausnahmen können Projekte mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Der Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Eine Antragstellung ist über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Es gibt drei Antragsrunden mit folgenden Fristen: 9. August 2020, 6. September 2020 und 4. Oktober 2020.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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