Förderprogramm für Innovationen aus der Kreativwirtschaft

Bundeswirtschaftsministerium setzt beim zweiten Förderaufruf im Programm „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ den Fokus auf die Kultur- und Kreativwirtschaft und stockt die Fördergelder auf. Einreichfrist ist der 11. August 2020

In der zweiten Runde des Innovationsprogramms IGP liegt der Fokus auf die Kultur- und Kreativwirtschaft
In der zweiten Runde des Innovationsprogramms IGP liegt der Fokus auf die Kultur- und Kreativwirtschaft | Bild: Pixabay

Gute Nachrichten für Kreativschaffende: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)  stockt mit der zweiten Runde der Innovationsförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ die Fördergelder von rund 25 Millionen auf rund 35 Millionen Euro. Das Bundesministerium fördert mit dem Programm unternehmerische Ideen und Innovationen, die nicht technisch sind – etwa Geschäftsmodellinnovationen, kreative Konzepte, unkonventionelle Designansätze und neue Formen der Technologienutzung. Durch die Erhöhung kann nun eine vermehrte Anzahl an Projekten gefördert werden.

Im Fokus: Kultur- und Kreativschaffende

Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ fördert in der zweiten Runde explizit Innovationsprojekte (und –netzwerke) von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Somit hat die von der Corona-Krise gebeutelte Branche die Möglichkeit auf eine nötige finanzielle Unterstützung ihrer Innovationen. Ein einfach gehaltenes Einreichverfahren und ein geringer Verwaltungsaufwand erleichtert die Antragstellung für das Innovationsprogramm.

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für kreative Innovationen

Die Förderung des Programms wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung ist folgendermaßen aufgebaut:

  • Projektform A (Frühphase/Machbarkeit): max. 70.000 Euro (pro Projekt)
  • Projektform B (Ausreifung/Marktpilotierung): max. 300.000 Euro (pro Projekt)
  • Projektform C (Netzwerkmanagementleistungen): max. 300.000 Euro; gestaffelt in zwei Phasen (pro Projekt)

Während der Laufzeit der modellhaften Pilotförderung des IGP kann jedes Unternehmen nur eine Förderung pro Projektform und Ausschreibung erhalten. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht überschreiten.

Die Ausschreibung endet am 11. August 2020 um 15.00 Uhr.

Das Förderprogramm IGP

Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Konkret erfasst werden von der Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Es stehen seit der neuen Runde 35 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung.

Durch die besonderen Eigenschaften der adressierten nichttechnischen Innovationen ist auch ein neuer administrativer Fokus nötig: Statt wie in vielen Bereichen der Technologieförderung besonders auf naturwissenschaftlich ausgebildete Gutachter zu setzen, basieren Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteile.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Mehr Infos: 
Richtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)"
Unterstützungsseite Corona

 

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