Konjunkturprogramm der Bundesregierung: Was Kultur- und Kreativschaffende wissen müssen

Umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket beschlossen

Relevante Informationen aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung für Kultur- und Kreativschaffende
Relevante Informationen aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung für Kultur- und Kreativschaffende | MFG Baden-Württemberg

Senkung der Mehrwertsteuer, branchenübergreifende Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Kinderbonus sowie das Programm NEUSTART KULTUR zur Milderung der Auswirkungen der Corona- Pandemie im Kulturbereich: Die Regierungskoalition hat sich auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt, das am 29.6.2020 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Alle relevanten Bestandteile des Konjunkturprogramms für Kultur- und Kreatischaffende sind hier kompakt zusammengefasst:

Das müssen Kultur- und Kreativschaffende wissen 

  • Branchenübergreifende Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern (z.B. für Clubs, Unternehmen der Eventbranche etc. relevant)
  • Programm NEUSTART KULTUR zur Milderung der Auswirkungen der Corona- Pandemie im Kulturbereich:
    Pandemiebedingte Investitionen in überwiegend privat finanzierten Kultureinrichtungen für z.B. die Umsetzung von Hygienekonzepten, Online-Ticketing-Systemen oder Modernisierungen von Belüftungssystemen 
    Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen für einzelne Teilmärkte wie die Musik, für Theater und Tanz, den Filmbereich, für Galerien sowie die Buch- und Verlagsszene 
    Förderung alternativer, auch digitaler Angebote z.B. im Kontext Museum 4.0
    Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte
    Bundeshilfen für private Hörfunkveranstalter
  • Die Umsatzsteuer wird befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.
  • Familien erhalten einmalig einen Kinderbonus von 300 Euro je Kind. Dazu wird das Kindergeld entsprechend aufgestockt
  • Der einfache Zugang zur Grundsicherung ohne Vermögensprüfung wird bis Ende 2020 verlängert.
  • Ein Schutzschirm für Auszubildende, der eine Ausbildungsprämie für kleine und mittlere Unternehmen umfasst.
  • Die Möglichkeit, Verluste steuerlich mit Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen, werden ausgeweitet.
  • Unternehmen erhalten für die Steuerjahre 2020 und 2021 befristet verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter.
  •  Investitionen in Künstlicher Intelligenz
  • Ausbau des Glasfaser-Breitbands und des 5G-Netzes

Das ganze Konjunkturporgramm ist hier nachzulesen.

Quelle: Bundesfinanzministerium / Bundesregierung 

Mehr Infos: 

Bundesfinanzministerium
 Eine Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR
Corona-Infoseite

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Kontakt

Stephanie Hock
Stephanie Hock

Projektleiterin Unternehmensentwicklung

Unit Kultur- und Kreativwirtschaft