Corona-Krise: Baden-Württemberg beteiligt sich an bundesweitem Hilfsprogramm

15 Millionen Euro für die Film- und Medienbranche

Filmaufnahmen: Kamera im Vordergrund und unscharf ein Mensch in einem Sessel vor einem Bücherregal im Hintergrund
Kamera | Bild: pixabay

Die MFG Baden-Württemberg beteiligt sich mit rund 550.000 Euro an einem Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche, das die Bundes- und Länderförderer gemeinsam entwickelt haben.

Das Hilfsprogramm ist am Freitag (27. März 2020) in Kraft getreten und bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können.

Maßnahmen des Hilfsprogramms:

Im Bereich Produktion

  • Hilfen für Projekte mit geplantem Produktionsbeginn bis zum 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 bereits eine schriftliche Förderzusage bzw. ein Bewilligungsbescheid vorlag
  • Verzicht auf Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemie-bedingtem Abbruch der Dreharbeiten
  • Sonderhilfen für Mehrkosten bei pandemie-bedingter Unterbrechung und Verschiebung von Dreharbeiten
  • Mehrkostenförderung als bedingt-rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht
  • (Teil-)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall
  • Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll
  • Zur Finanzierung der Maßnahmen wird ein virtueller Fonds in Höhe von 10 Mio. Euro gebildet werden, zu dem Bundes- und Länderförderer anteilig beitragen.
  • Die Mehrkosten können bis zu 30 % der ursprünglich kalkulierten, anerkennungsfähigen Herstellungskosten des deutschen Produzenten gefördert werden. Die Berechnungsgrundlage erfolgt unter Abzug der anteiligen Senderbeteiligung. Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max. 30% ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.
  • Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen. Der Hauptländerförderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer eine Plausibilitätsprüfung der Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, 80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.
  • Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüber Einvernehmen erzielen.

Im Bereich Verleih

  • Hilfen für Filme mit geplantem Kinostart bis 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 eine schriftliche Förderzusage vorlag
  • Verzicht auf die Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemie-bedingter Nicht-Herausbringung
  • Sonderhilfen für Mehrkosten durch pandemie-bedingte Verschiebung der Herausbringung
  • Mehrkostenförderung als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht
  • (Teil-)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall
  • Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll
  • Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden ebenfalls virtuell 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die von Länderförderungen, FFA und BKM anteilig getragen werden.
  • Eine Deckelung der Mehrkosten erfolgt bei 50 % der ursprünglich kalkulierten anerkennungsfähigen Kosten.
  • Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max. 30 % ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.
  • Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen. Der Hauptländer-förderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer entsprechend eine Plausibilitätsprüfung der anerkennungsfähigen Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, 80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.
  • Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüberüber Einvernehmen erzielen.

Im Bereich Kino

  • Stundung offener FFA-Abgabezahlung und Darlehensforderungen ab Inkrafttreten des Programms, sowie Einzelmaßnahmen der Länderförderer wie die Erhöhung der Kinoprogrammpreis-Prämien u.ä.

Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und der Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien bzw. zu beteiligenden Stellen.

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Kontakt

Maria Gomez
Maria Gomez

Leiterin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung