Corona-Krise: Kinoförderung aufgestockt

Kinos können Anträge formlos bei der MFG stellen

mehrere rote Kinosessel in Kinosaal
Kinoförderung aufgestockt | Bild: MFG/Uwe Rosentreter

Gewerbliche Kinos, die im Jahr 2019 einen Kinopreis der MFG bekommen haben, erhalten eine nachträgliche Erhöhung von 5.000 Euro. Zudem verzichtet die MFG in 2020 ersatzlos auf alle Rückzahlungen aus Kinoinnovationsdarlehen von baden-württembergischen Kinos.

Die zusätzlichen 5.000 Euro aus der Erhöhung der Kinopreise 2019 können die jeweiligen Kinos ab sofort bei der MFG mit einem formlosen Antrag abrufen. Ansprechpartner bei der MFG Baden-Württemberg für die Erhöhung der Kinopreise ist das Förderteam Kino/Verleih unter der Leitung von Maria Gomez (gomez@mfg.de).

 

Verzicht der MFG auf Rückzahlungen aus Kinoinnovationsdarlehen in 2020 

Auch der Verzicht auf Darlehensrückzahlungen an die MFG muss von den Kinos beim Förderteam Kino/Verleih (gomez@mfg.de) formlos beantragt werden. Dieser Verzicht erfolgt im Rahmen der sog. De-Minimis-Regelung der EU für Kleinbeihilfen.

Kinos können auch, wie andere Unternehmen, Anträge auf Unterstützung im Rahmen des branchenübergreifenden Soforthilfeprogramms des Landes Baden-Württemberg stellen. Auf der Internetseite hat das Wissenschaftsministerium die wichtigsten Informationen für den Kunst-, Kultur- und Kreativbereich zusammengestellt. Dort finden sich auch Hinweise auf Fördermaßnahmen des Bundes.

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Kontakt

Maria Gomez
Maria Gomez

Leiterin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung