Ausschreibung des Förderprogramms „offen für… Digitale Barrierefreiheit in Museen“

Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg fördert die Entwicklung und Umsetzung eines publikumsorientierten digitalen Angebots für Museen in Baden-Württemberg. Die geförderten Museen werden bei einem Vorhaben zur Steigerung digitaler Barrierefreiheit mit einer begleitenden Beratung und einem Umsetzungsbudget von jeweils maximal € 5.000,- finanziell unterstützt.


Bewerbungsfrist ist Montag, der 31. März 2025. Das Antragsformular finden Sie auf der Website der MFG Baden-Württemberg.


Das Programm "offen für… Digitale Barrierefreiheit in Museen" wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Im Kompetenzfeld Digitale Kultur begleitet die MFG Baden-Württemberg Museen und weitere Kultureinrichtungen im digitalen Wandel.

1. Warum wir fördern: Zuwendungszweck und Ziele

Im Programm "offen für…" wird digitale Barrierefreiheit als "mediale Barrierefreiheit" verstanden, wie sie von der Deutschen Rentenversicherung als Überwachungsstelle des Landes Baden-Württemberg definiert wird. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen – ob Blindheit, Sehschwäche, Gehörlosigkeit oder kognitive Beeinträchtigungen – mediale Angebote genauso nutzen können wie Menschen ohne Behinderung. Zu diesen Angeboten zählen Webseiten, mobile Anwendungen, Audio- und Videoformate sowie grafische Benutzeroberflächen, wie etwa Medienterminals in Ausstellungen.

Mit dem Programm "offen für… Digitale Barrierefreiheit in Museen" unterstützt die MFG Museen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung von medialer Barrierefreiheit in den Bereichen Ausstellung, Kommunikation und Vermittlung – beispielsweise auf ihrer Website, in den Sozialen Medien oder bei digitalen Guides. Dies geschieht vor dem Hintergrund gesetzlicher Vorgaben für öffentliche Einrichtungen ebenso wie der gesellschaftlichen Verantwortung von Museen entsprechend der ICOM-Museumsdefinition.

Daher fördert "offen für…" Museen in Baden-Württemberg bei der…

  • Optimierung der Barrierefreiheit bestehender digitaler Angebote (bspw. Medienguide, Website)
  • Schaffung von Barrierefreiheit für künftige digitale Angebote (bspw. Audiodeskription für eine geplante Ausstellung)
  • Entwicklung neuer Ansätze und digitaler Angebote mit und für eine konkrete Zielgruppe (bspw. Erarbeitung eines Medienguides mit einer inklusiven Schulklasse)

Am Ende der Projektlaufzeit (März 2026) sollen die geförderten Projekte je nach Vorhaben ein Machbarkeitsnachweis (Proof of Concept), ein Prototyp, ein neues Angebot oder ein fertiges Produkt vorweisen.

2. Wie wir fördern: Art und Umfang der Förderleistungen

Zur Umsetzung konkreter Vorhaben wird ausgewählten Museen ein Budget zur Verfügung gestellt. Das Budget soll die Umsetzung der Vorhaben zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit unterstützen.

Begleitende Weiterbildungen, Vernetzungsveranstaltungen und Beratungs-Angebote des Programms "offen für…" werden über das Medienimpulsprogramm des Landes Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert und sind für Museen kostenfrei. Sie unterstützen insbesondere die nachhaltige Umsetzung der Vorhaben und Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen in Museen.

2.1. Leistungen der MFG

Die MFG Baden-Württemberg koordiniert Vernetzungs- und Austauschtreffen und bietet den geförderten Museen fachliche Begleitung in Form von Beratung durch qualifizierte Expert*innen. Zusätzlich hält die MFG für geförderte Museen ein Umsetzungsbudget von maximal jeweils EUR 5.000,- (inkl. MwSt. möglich, abhängig vom Steuerstatus des jeweiligen Museums, siehe 5.) bereit.

Die MFG Baden-Württemberg begleitet die Museen während der Förderlaufzeit als Ansprechpartnerin, um den Abruf des Umsetzungsbudgets, die bedarfsgerechte Beratung durch Expert*innen und nachhaltige Umsetzung der Vorhaben zu unterstützen.

2.2. Eigenleistung der geförderten Museen

Aufwand für die geförderten Museen entstehen durch:

  • Eigenverantwortliche Planung und Umsetzung des formulierten Vorhabens sowie Wahrnehmung des Beratungsangebotes, siehe 3.1.
  • Teilnahme an vier Online-Vernetzungsveranstaltungen und einer Vor-Ort-Veranstaltung in Stuttgart, siehe 3.4.
  • Evaluation der Förderung in einem jeweils einseitigen Zwischen- und Abschlussfragebogen.
  • Abgabe eines Verwendungsnachweises (siehe 6.) inklusive eines maximal zweiseitigen Erfahrungsberichtes zur öffentlichen Darstellung des Vorhabens und Lessons Learned auf der Website der MFG (https://kreativ.mfg.de/digitale-kultur/good-practice/).
  • Folgekosten des Vorhabens zum nachhaltigen Betrieb im Museum nach Ende des Förderzeitraums.

3. Was passiert wann: Bestandteile der Projektförderung

3.1. Beratung

Das Beratungs-Angebot im Rahmen von "offen für…" unterstützt geförderte Kultureinrichtungen bei der nachhaltigen Realisierung ihrer Projektvorhaben. Die "offen für…"-Berater*innen treten mit den Kultureinrichtungen in den Dialog, um die Projektvorhaben zu schärfen, gemeinsam Ziele abzustecken und Maßnahmen zu planen. Dabei reagieren sie flexibel auf die individuellen Anforderungen der Einrichtungen.

Termine im Rahmen des Beratungs-Budgets von insgesamt rund 16 Stunden je gefördertem Museum werden im Rahmen des Förderzeitraums individuell vereinbart und realisiert. Die "offen für…"-Beratung ist grundsätzlich als Online-Angebot konzipiert. Bei der Realisierung von Vor-Ort-Terminen tragen Museen anfallende Reisekosten aus eigenen Mitteln.

Die MFG begleitet den Beratungsverlauf durch Evaluation und Austausch mit den Berater*innen bzw. den Kultureinrichtungen.

3.2. Vernetzung

Ergänzend zur Begleitung durch Expert*innen dienen Vernetzungsveranstaltungen als Raum für kollegiale Beratung, Feedback und Austausch. Im Rahmen der teilweise öffentlichen Veranstaltungen plant die MFG Inputs von Expert*innen sowie verschiedene Diskussions- und Austauschformate mit den beteiligten Museen.

Geplant sind ein Online-Onboarding, drei Online-Vernetzungstreffen und ein Vor-Ort-Treffen in Stuttgart. Die Teilnahme mindestens eines*einer Mitarbeiter*in je geförderter Einrichtung wird vorausgesetzt. (Termine siehe 3.4.)

3.3. Umsetzungsbudget

Mit der Förderentscheidung sind die Museen berechtigt, ein Umsetzungsbudget über EUR 5.000,- abzurufen (inkl. MwSt. möglich, abhängig vom Steuerstatus des jeweiligen Museums, siehe 5.).
Die Verwendung des Budgets als Sach- und Personalmittel steht den Museen grundsätzlich frei, insofern es der Realisierung des im Antrag formulierten Vorhabens dient, beispielsweise: Konzeptions-Workshop mit Zielgruppen, Umsetzung von Maßnahmen durch externe Dienstleister, Erweiterung des Beratungsbudgets, Beschaffung von Hard- oder Software, Reisekosten von Mitwirkenden, Honorierung von Expert*innen in eigener Sache oder Aufwände für Testings mit Zielgruppen im Rahmen von Veranstaltungen.

3.4. Programmablauf

  • Mai 2025: Mitteilung der Förderentscheidung und Start des Förderzeitraums
  • 22. Mai 2025: Online-Onboarding
    Beginn der Arbeit am Vorhaben zusammen mit durch die MFG vermittelte Expert*in
  • 10. Juli 2025: Online-Vernetzungstreffen I
    Austausch zu Konkretisierung der Vorhaben und ersten Schritten
  • 30. September 2025: Online-Vernetzungstreffen II
    Austausch zu Projektfortschritten und Vorbereitung des Vor-Ort-Treffens
  • 27. November 2025 in Stuttgart: Vor-Ort-Treffen zum Zwischenstand
    Projektpräsentation und Austausch
  • 20. Februar 2026: Online-Vernetzungstreffen III
    Austausch zu Learnings und Gelingen der Vorhaben
  • 31. März 2026: Abschluss der Förderlaufzeit von "offen für…"
  • Optional: Abschluss-Präsentation (voraussichtlich Juni 2026 in Stuttgart): Vorstellung eines Proof of Concept, Prototypen oder fertigen Produktes im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung
  • 31. Oktober 2026: Frist für die Einreichung von Nachweisen und Belegen

4. Wie wir auswählen: Förderkriterien und Auswahlverfahren

4.1. Förderkriterien

  • Strategische Einbindung
    Liegen dem Vorhaben plausible Vorüberlegungen innerhalb der Strategie des Museums zugrunde? Bekennen sich die Leitung mit Team zu Anforderungen der Inklusion? Ist eine grundlegende Sensibilisierung der Beteiligten erfolgt (bspw. Weiterbildungen, Workshops, vorangegangene Projekte und Erfahrungswerte)? Ist auf der bestehenden Website eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" vorhanden oder wird die Absicht formuliert?
  • Teilhabe
    Sind konkrete Kooperationspartner*innen bzw. Zielgruppen bereits identifiziert, die in die Projektentwicklung einbezogen werden? Werden „Expert*innen in eigener Sache“ bei der Konzeption eingebunden? Ist die Attraktivität des Vorhabens für bestehendes wie zukünftiges Museumspublikum gewährleistet?
  • Nachhaltigkeit und Impact
    Sind Potentiale für langfristige und nachhaltige Umsetzung erkennbar? Ist das Vorhaben realistisch? Werden Kommunikations- und Verwertungsstrategien formuliert? Erscheint die Umsetzung des Vorhabens über das antragsstellende Museum hinaus relevant?
  • "offen für…"-Faktor
    Hat das Vorhaben Modellcharakter für Museen im Land Baden-Württemberg und darüber hinaus? Decken geförderte Einrichtungen hinsichtlich Museumstyp, -größe und Verortung ein möglichst breites Spektrum ab? Ist das Vorhaben im Gesamtbild der Bewerbungen und abhängig von den jeweiligen Bedingungen besonders kreativ?

4.2. Auswahlverfahren

Nach dem Anmeldeschluss werden alle Bewerbungen auf ihre Antragsberechtigung und grundsätzliche Erfüllung der Förderkriterien überprüft. In einer Jury-Sitzung wird die differenzierte Bewertung entsprechend der Förderkriterien unternommen und eine Auswahl getroffen. Zur Förderung ausgewählte Museen werden im Mai 2025 benachrichtigt.

5. Wen wir fördern: Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle staatlichen sowie nichtstaatlichen Museen in privater und kommunaler Trägerschaft in Baden-Württemberg, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Zuwendungsempfänger können öffentliche Körperschaften oder private Träger sein, die gemeinnützig und von der Umsatzsteuer nach UStG § 4 Nr. 20a befreit sind. Auch ehrenamtlich geführte Museen sind antragsberechtigt.

Weitere Voraussetzung ist eine bereits vorhandene Online-Präsenz des Museums. Das heißt mindestens elementare Informationen zum Museum, zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten müssen über eine Webseite und/oder einen Social-Media-Kanal im Netz erreichbar sein.

5.1. Personelle Voraussetzungen

Für die Projektlaufzeit ist eine Hauptansprechperson und mindestens eine Vertretung zu benennen. Weitere beteiligte Mitarbeiter*innen (auch ehrenamtliche oder externe Mitwirkende) aus möglichst unterschiedlichen Verantwortungsbereichen können in der Bewerbung aufgelistet werden (Name, Position bzw. Ehrenamt mit Funktionsangaben).

Die Museumsleitung/die Geschäftsführung bzw. die*der Vorstandsvorsitzende des Fördervereins müssen mindestens am Onboarding und dem Zwischenstandstreffen des Programms teilnehmen.

Die Museumsleitung, Geschäftsführung oder ein*e Vorstandsvorsitzenden nehmen die personellen Voraussetzungen und den Programmablauf entsprechend der Erklärung im Antragsformular zur Kenntnis.

5.2. Technische Voraussetzungen

Benötigt wird eine Infrastruktur, die eine Teilnahme an Online-Meetings ermöglicht (stabiles Internet, PC, Webcam und Mikrofon). Die grundsätzlichen Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten folgender Online-Tools sind bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung zu prüfen:

  • Onlinemeeting-Software ZOOM
  • Digitales Whiteboard Miro

Falls bei Antragsstellung noch nicht vorhanden, muss im Falle der Teilnahme am Programm die Bereitschaft bestehen, mit beratender Unterstützung seitens der MFG Baden-Württemberg die Infrastruktur bis zum Auftakttreffen einzurichten.

Weiterhin sollten grundsätzliche infrastrukturelle Gegebenheiten wie die WLAN-Verfügbarkeit gewährleistet sein, sofern bspw. die Nutzer*innen einer Medienanwendung, die im Rahmen des Vorhabens entwickelt werden soll, darauf angewiesen sind.

6. Auszahlungsmodalitäten

  • Die Museen erhalten die Zusage für eine Förderung von maximal 5.000 € (inkl. MwSt. möglich, abhängig vom Steuerstatus des jeweiligen Museums, siehe 5.). Die endgültige Höhe der Förderung richtet sich nach den Anforderungen der Umsetzung.
  • Voraussetzung für den Abruf des Umsetzungsbudgets ist ein Kosten- und Finanzplan für die Verwendung der Fördersumme. Nach der Prüfung und Bestätigung wird zwischen MFG und den Museen ein Vertrag geschlossen. Die genauen Auszahlungsmodalitäten (Höhe der Rate / Zeitpunkt der Auszahlung) werden individuell im Vertrag mit den Museen vereinbart.
  • Zum Ende der Projektlaufzeit muss bis Oktober 2026 ein Zuwendungsbericht an die MFG übersendet werden: hierzu gehört neben dem Erfahrungsbericht (Sachbericht) ein Zahlenmäßiger Nachweis in Form eines Plan-Ist Kostenvergleichs inkl. der dazugehörigen Belegliste der Ist-Kosten sowie die Bestätigung, dass die getätigten Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.

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"offen für... Digitale Barrierefreiheit in Museen" wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.