Die Corona-Pandemie hat den Kulturbereich schwer getroffen: Museen, Theater, Clubs und Konzerthäuser waren die ersten, die schließen mussten, Veranstaltungen wurden verschoben oder abgesagt. Viele Kunst- und Kulturschaffende verloren damit die Möglichkeit, ihre Arbeit vor einem Live-Publikum zu präsentieren.
Neustart Kultur für kulturelle Wiederbelebung
Um Künstler*innen wieder Auftrittsmöglichkeiten und der Kultur- und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu eröffnen, lobt die Kulturstiftung des Bundes kurzfristig das antragsoffene Förderprogramm Kultursommer 2021 aus. Der Bund stellt für die Fördermaßnahme insgesamt bis zu 30,5 Mio. Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Der Kultursommer 2021 soll zu einer verantwortungsvollen kulturellen Wiederbelebung der Städte beitragen und bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines vielfältigen Kulturprogramms vor Ort unterstützen.
Analoge Begegnungen ermöglichen
Mit Open-Air-Konzerten, Theateraufführungen, Lesungen, Performances, Ausstellungen und anderen Formaten im öffentlichen Raum soll das kulturelle Leben wieder in die urbane Öffentlichkeit verlagert und die analoge Begegnung zwischen Kulturschaffenden und ihrem Publikum ermöglicht werden – stets unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Versammlungsbestimmungen. Die Förderung wird insbesondere freischaffenden Künstler*innen, den Freien Szenen, lokalen Kulturakteuren und Bündnissen sowie der ansässigen Kultur- und Veranstaltungsbranche zugutekommen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Gefördert werden neu entwickelte, vielfältige Kulturprogramme im öffentlichen Raum, die in besonderer Weise die Vielfalt des kulturellen Schaffens in der Stadt durch die Beteiligung vieler regionaler Kulturakteure und lokaler Bündnisse sichtbar machen, insbesondere freie Künstler*innen unterstützen und sich an eine breite Öffentlichkeit richten. Regelmäßig stattfindende Festivals wie etwa jährliche Sommerfestivals oder Stadtfeste können nicht gefördert werden – gefördert werden jedoch Veranstaltungen, die zusätzlich dazu stattfinden. Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von 100.000 bis zu 500.000 Euro bei einem Eigen- und/oder Drittmittelanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten des förderfähigen Projekts. Antragsschluss ist der 22. April 2021.
Quelle: Kulturstiftung des Bundes
Weitere Infos:
Kultursommer 2021
Fördergrundsätze im Detail