Teilnahmebedingungen

Für einen Platz am Landesstand auf der Frankfurter Buchmesse können sich Start-ups und innovative Kreativunternehmen aus Baden-Württemberg bewerben. Die Bewerbung als Aussteller am THE LÄND Stand ist bis zum 8. Mai um 23:59 Uhr möglich. Die Plätze für die Aussteller*innen sind begrenzt.

Bewerbungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Baden-Württemberg-Stand

  • Die Bewerber*innen müssen angeben, ob sie ihren Firmensitz in Baden-Württemberg oder angrenzenden Wirtschaftsräumen haben. Als angrenzende Wirtschaftsräume gelten zusammenhängende Wirtschaftsräume, die über die Landesgrenze hinausreichen, wie z.B. die Metropolregion Rhein-Neckar, die Region Donau-Iller oder der Großraum Konstanz.
  • Sollte eines oder mehrere Teammitglieder des Projektteams den Erstwohnsitz nicht in Baden-Württemberg haben, so muss dies im Bewerbungsformular mitangegeben werden. Wenn sich der Firmen – bzw. Wohnsitz – im Laufe der Wettbewerbslaufzeit ändert und außerhalb von Baden-Württemberg ist, so ist das Team verpflichtet, dies der MFG Baden-Württemberg mitzuteilen.
  • Für die Teilnahme unterschreiben die vorab durch ein Auswahlgremium ausgewählten Teilnehmer*innen eine sogenannte Teilnahmeerklärung. Wird die Teilnahmeerklärung nicht unterschrieben, rückt automatisch ein anderes Unternehmen nach.
  • Die im Auswahlgremium vertretenen Unternehmen und Institutionen sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Teams, die bereits am Programm teilgenommen haben, können sich auch ein weiteres Mal bewerben, sofern sie sich mit einem neuen Projekt bewerben oder sich das Projekt wesentlich weiterentwickelt oder verändert hat.
  • Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an den vorbereitenden Maßnahmen und Programmpunkten während der Messe. 
  • Die ausgefüllte und unterschriebene De-Minimis-Erklärung ist bereits bei der Bewerbung im Formular als PDF hochzuladen.

Leistungsumfang

  • Im Rahmen des Open Calls bewerben sich die Unternehmen für einen kostenfreien Platz am THE LÄND Stand (Landesstand Baden-Württemberg) auf der Frankfurter Buchmesse 2025 (15. - 19.10.2025).
  • Die Kosten für den Messestand, die Infrastruktur am Stand und die Anmeldung der ausgewählten Unternehmen als Mitaussteller übernimmt die MFG. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten bis zu drei kostenfreie Ausstellerausweise für die Frankfurter Buchmesse. Die Ausweise berechtigen zum Zutritt der Messe an allen Messetagen. Weitere Ausweise können über die MFG bestellt werden. Die Kosten i.H. von voraussichtlich 89,-€ pro Ausweis werden den Unternehmen im Anschluss an die Messe in Rechnung gestellt
  • Im Leistungsumfang sind außerdem Vorbereitungsmaßnahmen für den Messeauftritt enthalten. Dazu zählt ein Kick-Off-Termin mit allen Projektbeteiligten im Sommer (14. Juli), ein digitales Beratungsangebot zur Identifizierung passender Ansprechpersonen sowie ein digitales Messe Briefing am 1. Oktober. Die Einzelpersonen oder Unternehmen verpflichten sich, mit mind. einer Person an den jeweiligen Maßnahmen teilzunehmen.

Mit der Teilnahme ist das Team verpflichtet, Präsentationsequipment auf eigene Kosten bereitzustellen und mindestens eine*n Ansprechpartner*in für das Projekt während der gesamten Projektlaufzeit bis zur Frankfurter Buchmesse zu benennen. Die Ansprechperson/en muss die Präsenz auf der Messe sicherstellen. Die Standpräsenzen werden im Vorfeld von der MFG organisiert und unter den teilnehmenden Teams und Unternehmen aufgeteilt. Sämtliche Kosten wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten, die durch die Teilnahme entstehen, tragen die Teilnehmenden selbst.

Die Teilnehmenden erklären sich bereit, während des Messeauftritts sowie bis zu 12 Monate nach der Messe an Kurzumfragen der MFG zur Evaluation des Messeauftritts teilzunehmen. 

Datenverarbeitung

Die Teilnehmenden bzw. zeichnungsberechtigten Vertreter*innen erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer persönlichen Daten zur Abwicklung des Messeauftritts einverstanden. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Alle beteiligten Organisatoren, Mitglieder des Auswahlgremiums, Sponsoren und Mitarbeiter*innen unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung, in der sie sich verpflichten, die im Rahmen des Open Calls erlangten vertraulichen Informationen nur für die Vorbereitung und Durchführung des Messeauftritts zu verwenden, diese vertraulich zu behandeln und sie insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder im Rahmen des Open Calls bekannt werden bzw. die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt worden sind.

Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten.

Stand: März 2025

Feldmann im Portrait
Laura Feldmann

Eventmanagerin

Unit Kultur- und Kreativwirtschaft