Teilnahmebedingungen TALENT Meet-up BW 2026

Wer kann sich bewerben?

Studierende im Abschlussjahrgang, Young Professionals (Absolvent*innen 5 Jahre nach dem Abschluss), Gründungsinteressierte oder Gründer*innen 5 Jahre nach der Gründung mit Sitz / Standortbezug in Baden-Württemberg. Es gibt keine Altersbegrenzung. Es können auch Bewerbungen zugelassen werden, deren Gründungsrealisierung speziell für Baden-Württemberg geplant sind und die Bewerberin bzw. der Bewerber den eigenen Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg gemeldet hat. Es gibt keine Altersbegrenzung.

Wie kann man sich bewerben?

Via Online-Formular. Für die Bewerbung reichen drei Dinge: Eine kurze Beschreibung der eigenen Person / des Unternehmens / des Projekts, ein paar Informationen zur Person und eine Begründung, warum man am TALENT Meet-up BW 2026 teilnehmen möchte. Wer mag, kann auch ein PDF, ein kurzes Video oder einen anderen Anhang für die Jury hochladen.

Auswahlverfahren

Wenn die Bewerbung fristgerecht bis zum 23.02.2026 eingereicht wird, kann sie von der Jury berücksichtigt werden. Bis 19. März erhalten die Bewerber*innen Rückmeldung zur Auswahl der Jury.

Rechtliche Rahmenbedingung für die Teilnehmer*innen

Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer persönlichen Daten zur Abwicklung des Programms einverstanden. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Die aus den Bewerbungsunterlagen ergebenden persönlichen und sachlichen Daten werden allen am Bewerbungsverfahren beteiligten Programmpartner*innen weitergegeben.

Sonstiges

  1. Das Angebot ist kostenfrei.
  2. Wird es versäumt, beim Kick-off am 4. Mai 2026 (14.00 Uhr - 16.30 Uhr) oder beim Get-Together am 8. Mai 2026 (14.30 – 16.30 Uhr) ohne Vorlage eines Attests teilzunehmen, behält es sich die MFG Baden-Württemberg vor, den Preis des TALENT Meet-Up BW Programm (inkl. Tickets und Rahmenprogramm) i.H.v. 490,00 Euro abzubuchen.
  3. Eine Auszahlung der Tickethöhe in bar oder dessen Tausch ist nicht möglich.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, das Programm zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Programms nicht gewährleistet werden kann.

Wie immer gilt

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
  4. Änderungen bleiben vorbehalten.

Kontakt

Andrea Buchholz, buchholz@mfg.de, 0711 90715312